Wir sind spezialisiert auf Gebläsewartungen für alle Fabrikate und führen diese schnell und preiswert durch, unter Wahrung unseres hohen Qualitätsstandards.
Da die Gebläse / Verdichter der BetrSichV §15 Abs.15 unterliegen müssen sie nach Maßgabe der Hersteller regelmäßig überholt werden, i. d. R. alle zwei bis drei Jahre, je nach Hersteller. Diese Arbeiten erfolgen nicht vor Ort.
Sofern Sie es nicht selbst durchführen wollen, übernehmen wir auch gerne den Aus- und Wiedereinbau des Gebläses bei Ihnen vor Ort.
Sie benötigen ein neues Gebläse oder Ersatzteile?
Bitte fragen Sie bei uns an. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.